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PRESSEMITTEILUNG

Aon-Schadenexpertin zum Großbrand nahe des Hamburger Hafens: „Die Regulierung aller Schäden wird enorm viel Zeit in Anspruch nehmen“


HAMBURG, 28. August 2025 – Noch immer dauern die Löscharbeiten nach dem Großbrand am Hamburger Hafen an: Glutnester in Containern erfordern nun noch den Einsatz spezieller Löschroboter. Die Regulierung der durch dieses Großschadensereignis eingetretenen, erheblichen Sach- und Personenschäden dürfte noch Wochen, wenn nicht Monate, in Anspruch nehmen, befürchtet Kristina Hendriks-Strube, Chief Claims Officer für Deutschland, Österreich und die Schweiz beim Versicherungsmakler Aon.

Das Feuer mit zahlreichen Explosionen war am Montagnachmittag durch einen Brand in einer Lagerhalle im Hamburger Stadtteil Veddel entstanden. Neben hohen Sachschäden durch ein Übergreifen des Feuers auf einen benachbarten Betrieb und ein Containerlager sowie durch die Explosionen auf die nahegelegene Autobahn A1 geschleuderte Trümmer kam es auch zu Personenschäden. Insgesamt sechs Menschen wurden verletzt, davon eine Person schwer und eine weitere sogar lebensbedrohlich.

Schadenhöhe wird erheblich sein
Noch ist die genaue Brandursache nicht geklärt und damit auch die Frage, ob der Gebäudeeigentümer, der Betreiber des Lagers oder der Eigentümer der Waren verantwortlich für das Unglück und damit haftbar für seine Folgen sein könnten. Ursprünglich war der Brand von einem in der Halle abgestellten Auto ausgegangen. Klar ist aber schon jetzt: Die zu erwartende immense Schadenhöhe, die Prüfung der Verantwortlichkeiten, die Frage der einzuschaltenden Versicherer, die Anzahl und Koordination der jeweils einzubindenden Personen, Versicherer, Sachverständigen etc. stellt eine enorme Herausforderung dar.

„Es müssen zeitnah die richtigen Versicherer der Geschädigten eingeschaltet werden, um die Ermittlungen zur Schadenursache und -höhe einzuleiten“, erläutert Kristina Hendriks-Strube vom Versicherungsmakler Aon. „Das sind beispielsweise die Gebäudeversicherer der Eigentümer der abgebrannten Lagerhallen sowie die Versicherer der Betreiber, die für Schäden an der Einrichtung, an Vorräten oder bei Betriebsunterbrechungen eintreten.“

Komplexe Verantwortlichkeiten erschweren Regulierung
Hendriks-Strube kennt noch weitere mögliche Beteiligte, die die Komplexität der Schadenregulierung zusätzlich erhöhen könnten: „Um festzustellen, wer welche Ansprüche gegen wen erheben kann und somit welcher Versicherer eintrittspflichtig ist, müssen auch die verschiedenen Verträge geprüft werden: Gibt es Sonderklauseln im Mietvertrag der Halle oder im Dienstleistungsvertrag des Betreibers? Durfte das Fahrzeug beispielsweise überhaupt in der Halle abgestellt werden?“ All dies sind Fragestellungen, die im Rahmen eines möglichen Regresses berücksichtigt werden müssen, so Hendriks-Strube weiter. Ein weiterer Aspekt, der zu bedenken ist, sind mögliche Umweltschäden durch kontaminiertes Löschwasser auf benachbarten Grundstücken oder Einsickern ins Grundwasser. „Die Ermittlung und Regulierung aller Schäden stellt eine riesige Herausforderung dar und bedarf einer gezielten Steuerung“, betont die Aon-Expertin.

Pressekontakt:
Aon Deutschland
Nora Vierling
nora.vierling@aon.com
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